Hubwagen und Hubtische in explosionsgeschützter Ausführung
Hubwagen,
Hubtische oder Hochhubwagen und Stapler gibt es
zum einen in einer Standard Ausführung, die in der Regel bei allen anfallenden Arbeiten Verwendung findet, sowie als Explosionsgeschützte Ausführung, deren
offizielles Kürzel „ex“ an nachfolgender Stelle verwendet wird und die speziell in gefährdeten Bereichen eingesetzt werden. Neben dem größten Sicherheitsaspekt, nämlich dem Schutz des
Benutzers, gilt im Flurförderzeugbereich auch der Sicherheitsgedanke für die
Maschine selbst. Hierbei geht es um diverse Richtlinien die die Sicherheit von
Mensch und Maschine am jeweiligen Einsatzort umfassen. Hierzu wurde eine
Richtlinie verfasst, die unter 94/9/EG eingesehen werden kann. Soll mit Geräten
oder Maschinen gearbeitet werden, welche in einer gefährdeten Umgebung
eingesetzt werden, so wird jede Maschine als potentielle Gefahr gesehen – egal
ob diese elektrisch oder nicht elektrisch betrieben wird. Einer der wichtigsten Gründe hierbei auf ex-konforme Hubwagen oder Hochhubwagen zurück zu greifen ist mit Sicherheit der
haftungsrechtliche Aspekt. Personen und / oder Sachschäden sind versicherungsrechtlich
gesehen nur dann gedeckt, wenn das entsprechende Förderzeug auch der ex
Richtlinie entsprochen hat. Um die nötige Kennzeichnung an einem Hubwagen führen zu
können, ist oftmals die Zulassung beziehungsweise die Prüfung durch eine
unabhängige Einrichtung – zum Beispiel die Physikalisch Technische
Bundesanstalt – nötig. Hierbei wird unter der Einzelprüfung (zum Beispiel die
hydraulische Pumpe eines Hubwagens und Ihr mögliches Gefahrenpotential) sowie
der Prüfung des Gesamtsystems (bestehend aus allen verbauten Komponenten und
deren Auswirkung und deren Beeinflussung auf andere Komponenten). Inwiefern schon Explosionen durch Standard
Hubwagen
verursacht wurden ist dem Autor dieser Zeilen nicht bekannt. Ebenso wenig ist
bekannt, ob ein Ex-zertifizierter Hubwagen dem Nutzer im Falle einer Explosion
hilfreicher ist, als eine normale Ausführung. Auf jeden Fall sichert diese
Verordnung einigen Nischenbetrieben den Broterwerb. Mit Sicherheit ist nur zu
sagen, dass ein flaues Gefühl bleibt, wenn eine Person in einer derart
gefährlichen Umgebung arbeiten muss, auch wenn das benutzte Transportgerät mit
hoher Wahrscheinlichkeit als Grund für eine mögliche Explosion ausgeschlossen
werden kann.
About the Author
Sven Meyer
Werkzeug und Maschinenhandel
info[at]holz-metall.info