Wie Unwissenheit zu Abmahnungen führen kann
Ein Jeder weiß, dass man ihm Supermarkt nichts mitgehen lassen darf. Das lernt man von Kindesbeinen an von seinen Eltern, denn hier ist die Rechtslage ganz eindeutig. Wie es sich allerdings im Internet verhält, was man darf und was nicht, darüber muss sich jeder selbst informieren. Denn die Generation, die heute mit dem Internet aufwächst, kann von ihren Eltern meist nicht sehr viel über IT-Recht lernen. Oft ist es sogar so, dass die Jugendlichen besser Bescheid wissen und ihren Eltern den Umgang mit dem Internet beibringen. Allerdings sind die geltenden Regelungen und Gesetze in diesem Bereich sehr unübersichtlich und für Laien oft schwer zu verstehen. Auch von Seiten der Regierung wird nicht sehr viel dafür getan, den Menschen genügend Informationen zur Verfügung zu stellen. So kommt es häufig vor, dass Internetnutzer sich durch pure Unwissenheit Abmahnungen einhandeln. Dies ist schneller geschehen als man denkt. Unerlaubtes Filesharing bzw. das Herunterladen von Dateien aus dem Internet ist einer der häufigsten Gründe für derartige Mahnschreiben. Aber auch andere Bagatellverstöße können zu der Forderung hoher Bußgelder führen. Häufig sind Web-Shop Betreiber oder Ebay Händler davon betroffen. Ein abgekürzter Name im Impressum oder ein paar Tage zu wenig Widerrufsrecht für Ebay Kunden reichen aus, um Abmahn-Anwälte auf den Plan zu rufen. Diese nutzen die Unkenntnis vieler Internetnutzer in Sachen Medienrecht ungeniert aus. Manche gehen sogar so weit, dass sie unerlaubterweise aktiv Mandanten werben. Diese können sich auch einen Vorteil verschaffen, indem sie Konkurrenten abmahnen lassen und gehen auf solche Angebote von Anwälten daher oft ein. Das schöne für die Auftraggeber ist dabei, dass sie die Anwaltskosten nicht übernehmen müssen. Diese zahlt nämlich, zusammen mit der Schadensersatzforderung, der Abgemahnte. Wer also eine Abmahnung bekommen hat, ob verschuldet oder unverschuldet, sollte auf jeden Fall selbst auch einen Anwalt zu Rate ziehen. So kann oft erreicht werden, dass die am Ende zu zahlende Summe wesentlich niedriger ausfällt als die anfänglich geforderte.
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Alexander Wachs mk@dr-wachs.de
Artikel / Pressemitteilung wurde geschrieben von: Alexander Wachs
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