Was kann ein Strafverteidiger für den Beschuldigen erreichen?
Im Zivilrechtsstreit ist es meistens selbstverständlich, dass sich die streitenden Parteien einen Rechtsanwalt nehmen, um vor Gericht ihr Recht zu bekommen. Kaum jemand reicht eine Klage ohne Anwalt ein, und auch dass sich der Beklagte ohne rechtlichen Beistand gegen eine Klage verteidigt, ist eher die Ausnahme. Im Strafverfahren gibt es diese Selbstverständlichkeit nicht. Viele Beschuldigte eines Strafverfahrens verzichten auf die Einschaltung eines Anwalts, häufig aus finanziellen Gründen, häufig aber auch, weil sie nicht wissen, wann es sinnvoll ist, einen Strafverteidiger hinzuziehen oder aber, weil sie nicht wissen, was ein Strafverteidiger überhaupt für sie leisten kann. Finanzielle Gründe sind natürlich ein Problem, das sich nur schwerlich lösen lässt. Rechtsanwälte kosten Geld, im Strafverfahren muss der Beschuldigte in den häufigsten Fällen den Anwalt selbst bezahlen - sieht man von den statistisch seltenen Freisprüchen einmal ab. Auch die Beiordnung als Pflichtverteidiger kommt nur in engen Grenzen in Betracht, in der Regel nur bei schwerwiegenderen Fällen (vgl. § 140 der Strafprozessordnung, wo die Fälle der "Notwendigen Verteidigung" geregelt sind). Die Frage, in welchen Fällen es sinnvoll ist, einen Strafverteidiger zu beauftragen, lässt sich nicht pauschal beantworten. Es zeigt sich aber immer wieder, dass unverteidigte Angeklagte vor Gericht häufig einen schweren Stand haben. Richter und Staatsanwälte wollen Fälle gerne zügig erledigen, die Akte soll "vom Tisch". Gerade in den Fällen der alltäglichen Kriminalität führt das so manches Mal dazu, dass Angeklagte das Gefühl haben, dass Gericht habe ihnen gar nicht richtig zugehört, ihre Einwendungen gegen die Vorwürfe seien ungehört geblieben. Schon aus diesem Grund kann es sinnvoll sein, einen Anwalt für Strafrecht mit der Strafverteidigung zu beauftragen. Anwalt, Staatsanwalt und Richter sprechen "die gleiche Sprache", der Verteidiger kennt die prozessualen Mittel, mit denen er die Rechte seines Mandanten effektiv durchsetzen kann. Auch in Fällen, in denen ein Freispruch nicht erreicht werden kann, kann der Anwalt doch oftmals dafür sorgen, dass die Tat in einem milderen Licht erscheint und dass der Mandant mit einer günstigeren Rechtsfolge aus dem Verfahren herausgeht. Fazit: Wenn man einer Straftat beschuldigt wird, empfiehlt es sich in aller Regeln, mit einem Anwalt für Strafrecht zu sprechen. Er wird - gegebenenfalls nach Akteneinsicht - die Sach- und Rechtslage prüfen können und die Möglichkeiten der Verteidigung einschätzen können. Schwerwiegende Folgen eines Strafverfahrens - etwa eine Vorstrafe - können häufig gemildert, oftmals sogar vermieden werden.
Autor / Information
Albrecht Popken LL.M. Rechtsanwalt für Strafrecht, Berlin
Artikel / Pressemitteilung wurde geschrieben von: popkena
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