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Probleme bei Vereinbarung der Gütertrennung im Ehevertrag


Bei der Vereinbarung der Gütertrennung in einem Ehevertrag sind die rechtlichen Folgen eigentlich ganz klar: jeder Teil eines Ehepaares verfügt über sein eigenes Vermögen und scheidet im Fall der Scheidung der Ehe mit seinem eigenen Vermögen aus der Ehe – die Güter werden getrennt. Dass trotzdem nicht selten Probleme entstehen können, belegen zahlreiche gerichtliche Entscheidungen, die Rechtsstreitigkeiten rund um die Gütertrennung zum Inhalt haben. Dies gilt zum Beispiel für Rechtsstreitigkeiten, die gemeinsame Vermögensgegenstände betreffen. Denn den Ehepartnern bleibt es bei Vereinbarung einer Gütertrennung unbenommen, gemeinsame Güter zu erwerben. Klassisches Beispiel, dass im Fall der Gütertrennung Probleme aufwerfen kann, ist der während der Ehe getätigte Kauf eines gemeinsamen Hauses. Wie mit dem gemeinsam erworbenen Haus nach Ehescheidung und Gütertrennung verfahren werden soll, ist oft nicht klar und muss nicht selten durch ein Gericht entschieden werden. Dies kann mitunter sehr teuer werden. Eine anwaltliche Beratung schon im Vorfeld der Vereinbarung einer Gütertrennung in einem Ehevertrag, aber auch im nachhinein bei dem gemeinsamen Erweb von Vermögensgegenständen, wird daher dringend empfohlen. Dennoch bleibt eine anwaltliche Beratung in beiden Fällen oft aus. Auch die Erbfolge im Todesfall einer der beiden Ehepartner ist im Fall der vereinbarten Gütertrennung für den normalen Bürger nur schwer verständlich und Bedarf der juristischen Beratung. Denn je nachdem, ob etwa eines oder mehrere gemeinsame Kinder aus der Ehe mit dem verstorbenen Ehepartner hervorgegangen sind, erbt der überlebende Ehepartner zu unterschiedlichen Teilen.
Beide Beispiele machen deutlich, dass man sich in einem Ehevertrag nicht vorschnell auf eine Gütertrennung einigen, sondern zuvor gemeinsam mit einem erfahrenen Anwalt die Vor- und Nachteile einer solchen Vereinbaren besprechen und abwägen sollte. Wenn man sich von Anfang an der rechtlichen Konsequenzen einer solchen Vereinbarungen in einem Ehevertrag bewusst ist, kann dies nicht zuletzt auch für den guten Ausgang einer Ehescheidung zum Vorteil sein.

Autor / Information

Elizabeth Bourne


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Artikel / Pressemitteilung wurde geschrieben von: Elizabeth Bourne
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