Erst lesen, dann denken – und sich fachlich beraten lassen!
Noch nie war es scheinbar so einfach wie heute an Musik, Filme und Software zu kommen – ein Klick und per Download scheint das Internet unendlich viele digitale Inhalte kostenlos bereit zu halten. Das gilt für alle Gattungen von Musik und ebenfalls für aktuelle Filme, die in deutschen Kinos oftmals noch nicht einmal angelaufen sind. Innerhalb von Sekunden funktioniert dieses Vorgehen auch völlig problemlos mit Fotos und Texten, die man einfach für eigene Zwecke übernimmt. Moderne Technik tut ihr Übrigens, denn auch große Datenmengen sind in erstaunlich kurzer Zeit auf dem eigenen Rechner, allerdings ist die Nutzung und Verwendung all dieser Inhalte nicht immer rechtlich einwandfrei, im Gegenteil allzu oft verstößt man gegen das Urheberrecht.
Wer solche Inhalte dann auch noch anderen auf irgendeine Art und Weise anderen Internetnutzer zur Verfügung stellt, erhält nicht selten eine Abmahnung Urheberrecht. Mittlerweile hat es sich herumgesprochen und somit müsste allseits bekannt sein, dass massenhaft Abmahnungen wegen solcher Vergehen verschickt werden. Darin wird der mutmaßliche Raubkopierer fast immer durch einen Anwalt aufgefordert, eine sogenannte strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben und dazu Schadensersatz zu zahlen und Kosten zu erstatten. Die gängigen Summen variieren meist zwischen 500 und 1500 Euro und klingen dazu sehr bedrohlich und strafrechtlich relevant. Die Rechtslage ist aber nicht immer so eindeutig wie es der fordernde Anwalt im Schreiben darstellt, denn es sind zahlreiche Fälle bekannt, wo rechtliche oder tatsächliche Gründe dazu geführt haben, dass eine Zahlungsverpflichtung nicht gegeben war. Ob es ratsam ist, eine Unterlassungserklärung abzugeben, muss fast immer individuell mit einem Anwalt geklärt werden. Diese sorglos zu unterschreiben ist ebenfalls nicht ratsam, denn das Kleingedruckte hat es oftmals in sich und schnell werden mehrere tausend Euro fällig. Daher sollte man sich im Falle des Falles, also auch wenn man von Urmann & Collegen abgemahnt wird, grundlegend und gründlich beraten lassen, bevor man jegliche Erklärungen und Forderungen anerkannt und abgibt.
Autor / Information
Philipp Achilles ist Rechtsanwalt aus Marburg. Seine Tätigkeitsschwerpunkte sind Urheber- und Wettbewerbsrecht. Seine spezialisierte Kanzlei bietet fachkundige, unkomplzierte und schnelle Hilfe bei Abmahnungen.
Artikel / Pressemitteilung wurde geschrieben von: Apollo
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