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Die deutsche Abmahn-Regelung


Nicht alle neuen Gesetze und Verordnungen, die von der Regierung erlassen werden, stellen sich am Ende als so sinnvoll heraus, wie sie einst bei der Planung gewirkt haben müssen. Die Abmahnung ist ein gutes Beispiel hierfür. Ursprünglich war sie dazu vorgesehen, die Gerichte zu entlasten, da man mit dieser schriftlichen „Warnung“ dem Abgemahnten die Chance geben wollte, sein rechtswidriges Verhalten einzustellen, ohne dass es zu einer Gerichtsverhandlung kommen muss. Mit der Zeit wurde jedoch deutlich, dass viele Rechtsanwälte das Mahnschreiben als Mittel missbrauchen, um mit geringem Aufwand möglichst viel Geld einzunehmen. Teilweise suchen sie selbst im Internet nach abmahnbaren Verstößen und werben dann potentielle Mandanten an. Was den Anwälten zugute kommt, für die vielen Opfer der „Abmahnwelle“ allerdings ein Problem darstellt, ist die Tatsache, dass es nie an Auftraggebern für Abmahnungen mangelt. Die deutsche Regelung – die in Europa weitgehend einzigartig ist – besagt nämlich, dass der Abgemahnte die Kosten des gegnerischen Anwalts tragen muss. Das bedeutet, es entsteht nicht das geringste finanzielle Risiko für denjenigen, der das Mahnschreiben in Auftrag gibt. Es sei denn, der Betroffene kann nachweisen, dass er zu Unrecht die Abmahnung erhalten hat. Dies ist jedoch in den seltensten Fällen möglich, da Menschen aus den nichtigsten Gründen abgemahnt werden können. Betreibt man beispielsweise einen Web-Shop und gibt im Impressum seinen Vornamen nur in abgekürzter Form an, ist dies oftmals Grund genug für eine Kanzlei bzw. deren Abmahn-Anwälte, ihr (oftmals standardisiertes und vorgefertigtes) Schreiben zu versenden. Auch Ebay-Händler sind oft betroffen. Oftmals wird Privatpersonen vorgeworfen, sie würden gewerblichen Handel betreiben, obwohl sie beispielsweise nur die alten Klamotten ihrer Kinder verkaufen wollten. Es handelt sich hierbei um eine gesetzliche Grauzone, da nicht genau festgelegt ist, ab wann ein Verkäufer gewerblich handelt. Meist fallen die Betroffenen aus allen Wolken, wenn sie ein solches Mahnschreiben in den Händen halten – ihnen war in keinster Weise bewusst, sich falsch verhalten zu haben.

Autor / Information

Alexander


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Artikel / Pressemitteilung wurde geschrieben von: AlexanderW
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