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Haustiere in Immobilien und Wohnungen


Haustiere dienen nicht nur als kleine Mitbewohner, die man sich hält. Oftmals sind sie, gerade für Singles und Alleinstehende, eine psychische Entlastung. Doch in vielen Immobilien, so immobilien-wohnungen.at, werden Haustiere per Mietvertrag einfach ausgeschlossen. Man darf diese grundsätzlich nicht halten und muss sich an seinen einst unterschriebenen Mietvertrag diesbezüglich halten. Dass es aber dann doch nicht ganz so streng ist, zeigten verschiedene Richtersprüche, die sich mit dem Thema Haustiere auseinander setzten. Selbst wenn das Halten von Tieren generell durch den Mietvertrag untersagt würde, gelte dies keinesfalls für Kleintiere. Als Kleintiere werden neben Hamstern, eerschweinchen und Wellensittichen auch Fische betrachtet. Von diesen Tieren geht keinerlei Gefahr oder Belästigung für die Nachbarn aus, sodass deren Haltung nicht verboten werden könne, so die Richter. Ebenfalls zähle man kleine Hunde wie Yorkshire Terrier zu den Kleintieren. Sie könnten sich maximal durch ein leises Bellen bemerkbar machen, was aber keinesfalls zur Ruhestörung anderer Mieter führen könne, weshalb auch deren Haltung nicht verboten werden kann. Bei Katzen sind sich die Richter noch uneins. Grundsätzlich wenden sie hier die Regel an, was nicht ausdrücklich verboten ist, ist erlaubt. Wenn also im Mietvertrag die Katzenhaltung nicht explizit ausgeschlossen wird, darf der Mieter auch Katzen halten. Bei größeren Hunden, speziell den so genannten Kampfhunden, sieht es hingegen schon anders aus. Diese können problemlos vom Vermieter verboten werden. Allerdings greift dieses Verbot nicht, wenn der Hund aufgrund einer psychischen oder physischen Erkrankung notwendig ist. So kann ein Vermieter beispielsweise einen Blindenhund, selbst wenn es sich um einen Schäferhund handelt, nicht verbieten. Diese Hunde müssen in jedem Fall respektiert und geduldet werden. Bei anderen Hunden muss man sich meist eine Genehmigung einholen, bevor man diese anschafft. Die meisten Vermieter geben allerdings keine Genehmigung für die Hundehaltung in Wohnungen, wie www.wohnungen-immobilien.at berichtet, sondern dulden die Hunde nur. Solange die Nachbarn sich nicht gestört fühlen und es zu keinen Belästigungen kommt, kann der Hund also in der Wohnung gehalten werden. Wenn sich die Nachbarn jedoch beschweren, kann der Vermieter die Abschaffung des Hundes verlangen.

Autor / Information

Sandra Müller vz(at)hub-eisenach.de


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Artikel / Pressemitteilung wurde geschrieben von: panda007
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