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Zulassung und Abgabe von Medikamenten


Für die Zulassung von Versandapotheken in einem Land bedarf es einiger Kontrollen und einer Genehmigung durch die Behörden. Das dient dem Zweck, dass keine schädlichen oder unwirksamen Arzneimittle Medikamente in den Umlauf kommen. Die Bevölkerung soll also vor Scharlatanen geschützt werden und nur Produkte kaufen können, die ihnen nicht schaden und wenigstens eine gewisse Wirksamkeit aufweisen. Deshalb ist jedes Pharmaunternehmen – diese stellen nämlich die Arzneimittel Medikamente her – in der Pflicht, den Behörden Nachweise über die Wirksamkeit, die Unbedenklichkeit und die Qualität seiner Arzneimittel Medikamente zu erbringen. Die zuständige Behörde prüft dann die Unterlagen des Pharmaunternehmens und fällt eine Entscheidung. Innerhalb der Staaten der EU ist es möglich, die Arzneimittel Medikamente für mehrere Staaten gleichzeitig zu zu lassen, da es hier einheitliche Verfahren gibt. Besonders bedeutende Arzneimittel Medikamente müssen sogar zwingend eine EU weite Zulassung beantragen, bzw. ihre Hersteller. Hierzu zählen Arzneimittel Medikamente die gentechnisch hergestellt wurden und solche die neue Wirkstoffe gegen Krankheiten wie HIV, Krebs oder Diabetes enthalten. Hersteller dieser Arzneimittel Medikamente müssen dann ihren Antrag bei der Europäischen Arzneimittel Agentur stellen. Wer in Deutschland ein neues Produkt auf den Markt bringen will, der muss sich mit seinem Antrag entweder an das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte wenden oder an das Paul Ehrlich Institut. Für gewöhnlich werden nur in Apotheken verkauft, weil hier sicher gestellt werden kann, dass der Verbraucher eine fachkundige Beratung erhält. Es gibt in Deutschland vier Gruppen, in welche die Arzneimittel Medikamente eingeteilt werden. Die erste Gruppe bilden die freiverkäuflichen Produkte, die nicht apothekenpflichtig sind und demnach auch außerhalb von Apotheken verkauft werden dürfen. Dann gibt es eben noch die apothekenpflichtigen Arzneimittel Medikamente, welche nur in Apotheken abgegeben werden dürfen. Verschreibungspflichtige Arzneimittel Medikamente dürfen nur in Apotheken und nur gegen Vorlage eines ärztlichen Rezepts abgegeben werden. Die letzte Gruppe bilden die verschreibungspflichtigen Betäubungsmittel.

Autor / Information

Elizabeth Bourne


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Artikel / Pressemitteilung wurde geschrieben von: Elizabeth Bourne
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