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Dienstunfähigkeitsversicherung – Versicherungsschutz für Beamte


Bestimmte Berufsgruppen wie beispielsweise Beamte, verbeamtete Lehrer, Feuerwehrleute, Richter und Staatsanwälte sowie Soldaten stellen eine besondere Personengruppe dar, die nicht berufsunfähig, sondern dienstunfähig werden können. Vom Hintergrund her gibt es keinen Unterschied, denn die Berufs- wie auch die Dienstunfähigkeit beschreiben einen Zustand, in dem ein Mensch aufgrund von Krankheit oder Unfall nicht mehr in der Lage ist seinen Job auszuüben. Entscheidend ist die Unterscheidung für Beamte aber im Bezug auf eine private Absicherung gegen diesen Fall. Bei ihnen muss es in der Berufsunfähigkeitsversicherung unbedingt die sog. „DU-Klausel“, die Dienstunfähigkeitsklausel vorhanden sein. Um den Unterschied deutlicher zu machen, wird diese Versicherung oftmals Dienstunfähigkeitsversicherung genannt.
Wenn ein Beamter auf Lebenszeit dienstunfähig wird, bekommt er eine staatliche Dienstunfähigkeitsrente, die sich danach richtet, wie lange er dem Staat gedient hat. Diese Rente ist wesentlich geringer als das bisherige Einkommen, sodass sich eine Vorsorgelücke ergibt, die durch die Dienstunfähigkeitsversicherung gedeckt werden kann. Noch wichtiger ist die Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte auf Probe, auf Zeit oder Beamte auf Widerruf. Sie haben nämlich keine Dienstunfähigkeitsrente und müssen daher privat vorsorgen, um im Fall der Fälle nicht ganz und gar ohne Einkommen zu sein. Die Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte und die gleichgestellten Berufsgruppen werden von zahlreichen verschiedenen Versicherern angeboten.

Autor / Information

Carmen


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Artikel / Pressemitteilung wurde geschrieben von: Carmen
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