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Vermögensausgleich


Nach dem Scheitern einer Ehe geht es meist vor allem um die finanziellen Formalitäten, also wer wem eigentlich wie viel zahlen muss. Grundsätzlich gilt, dass ein Ehepaar in Deutschland, solange es keinen Ehevertrag aufgesetzt hat, in der sogennannten Zugewinngemeinschaft lebt, und die Partner sich bei Scheidung einen Zugewinnausgleich zahlen müssen. Als Zugewinn wird das Geld bezeichnet, was die Ehegatten im Vergleich zu Beginn der Ehe mehr verdienen, oder auch einfach nur mehr besitzen wie zum Beispiel Immobilien oder Fahrzeuge. An diesem Vermögenszuwachs sollen nun beide Eheleute gleichermaßen beteiligt werden, wenn ihn auch nur einer von ihnen durch ein höheres Gehalt oder auch eine Erbschaft erhalten hat. Der Zugewinnausgleich soll von den Ehegatten selbst durchgeführt werden, nur wenn sie dabei auf Unstimmigkeiten treffen und sich nicht einigen können, wird das Familiengericht zur Klärung der Höhe des Zugewinnausgleich herangezogen. Benötigt man aber das Gericht, um diesen Vermögensausgleich zu klären, dann kann es sehr schnell sehr viel teurer werden. Es lohnt sich also in Ruhe darüber zu reden und zu versuchen sich zu einigen.

Der Zugewinnausgleich kann ausschließlich in Form von Geld eingefordert werden. Beteiligungen an Immobilien und Wertgegenständen sind nicht möglich, es sei denn die Ehegatten einigen sich außergerichtlich auf etwas anderes. Da der Zugewinnausgleich aber nicht automatisch vor Gericht mit in den Scheidungsprozess mit einbezogen wird, passiert es oft, dass überhaupt kein Ausgleichj stattfindet oder die Sache ganz einfach untergeht. Wenn beide Ehegatten damit zufrieden sind, ist das ja auch kein Problem. Wenn beide den gleichen Vermögenszuwachs während der Ehe hatten, dann findet selbstverständlich kein Zugewinnausgleich statt, da es überhaupt keinen Unterschied zwischen ihnen gibt. Sie müssen ihr Vermögen dann nur zu gleichen Teilen unter sich aufteilen. Leben die Ehegatten im Güterstand der Gütertrennung, dann entfällt der Zugewinnausgleich ebenfalls, denn jeder hat sein eigenes Geld mit in die Ehe genommen und nimmt es auch wieder mit hinaus.

Autor / Information

Elizabeth Bourne


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Artikel / Pressemitteilung wurde geschrieben von: Elizabeth Bourne
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