Jurastudium und der Beruf des Anwalts
Nach dem Abitur stellt sich für viele der Abiturienten die Frage nach dem richtigen Studiengang und Berufsweg. Jura ist dabei seit Jahren neben den Wirtschaftswissenschaften einer der beliebtesten Studiengänge unter den Abiturienten. Viele die Jura jedoch lediglich aus Verlegenheit studieren, weil ihnen nichts besseres einfällt, stellen schnell fest, dass viel Schweiß und Arbeit notwendig ist, um das Studium erfolgreich abzuschließen. Die meisten von ihnen geben daher vorher auf und wechseln das Studienfach. Zu den sehr beliebten Vorlesungen zählt dabei das Familienrecht. Dort lernen die Studenten, worauf man bei der Beratung von frisch Geschiedenen achten muss oder aber, was in einem Ehevertrag unbedingt enthalten sein sollte. Insbesondere der Ehevertrag ist besonders wichtig, da viele der Studenten später als Anwalt arbeiten werden und die Gestaltung von einem Ehevertrag hier zum Alltagsgeschäft gehört.
Aber auch in anderen Vorlesungen, wie beispielsweise dem Erbrecht, werden Bezüge zum Familienrecht hergestellt. So passiert es nicht selten, dass bei der Erstellung eines Erbvertrages auch gleichzeitig ein Ehevertrag geschlossen wird. Da bei einem Ehevertrag jedoch andere Dinge wichtig sind als bei einem Erbvertrag, ist es für die Studenten häufig nicht leicht, den Überblick zu behalten. Das Jurastudium gehört daher nicht von ungefähr zu den Studiengängen, welche am lernintensivsten sind. So kann es durchaus vorkommen, dass in der mündlichen Staatsprüfung der Prüfer wissen möchte, auf was bei einem Ehevertrag geachtet werden sollte oder warum es sinnvoll ist, einen Ehevertrag mit einem Erbvertrag zu verbinden. Sind die Prüfungen schließlich alle bestanden, so gilt es im Referendariat die ersten praktischen Erfahrungen zu sammeln. Nach ca. 2 Jahren hat man dann schließlich auch das Referendariat hinter sich gebracht und man muss sich für einen Beruf entscheiden. Für diejenigen die Anwalt werden, zahlt es sich dann aus, bei der Vorlesung für Familienrecht aufgepasst zu haben und über die Grundlagen eines Ehevertrages bescheid zu wissen.
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Elizabeth Bourne
Artikel / Pressemitteilung wurde geschrieben von: Elizabeth Bourne
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