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Elterliche Sorge und Umgang mit den eigenen Kindern


Sorgerecht Umgangsrecht sind nicht das gleiche, sie unterscheiden sich ganz signifikant. Das Sorgerecht schließt die Personensorge, die Vermögenssorge und die gesetzliche Vertretung vor Gericht eines unmündigen Kindes mit ein, das heißt dasjenige Elternteil, das das Sorgerecht hat, trifft die Entscheidungen im Leben des Kindes. Dazu zählt die Wahl der Schule und des Wohnortes. Das Umgangsrecht beschreibt persönlichen Kontakt mit dem Kind, wie etwa gemeinsame Unternehmungen, Telefonate, Gespräche und gemeinsame Urlaube. Dieses Recht wird auch nicht verwirkt, wenn man das Sorgerecht verliert. Sorgerecht Umgangsrecht sind also zwei grundverschiedene Dinge, die sich nicht gegenseitig ausschließen. Im Gegenteil hat ein Elternteil sogar die Pflicht mit seinem Kind 'umzugehen', auch wenn ihm nicht die elterliche Sorge obliegt.

Sorgerecht Umgangsrecht sind bei einer Scheidung oft die größten Sorgen der Eheleute. Generell lässt sich dazu sagen, dass meist beide Eltern die elterliche Sorge für die gemeinsamen Kinder behalten, es sei denn, es liegen schwerwiegende Gründe vor sie einem der beiden zu entziehen oder die Eltern einigen sich einvernehmlich darauf, das Sorgerecht vollständig auf einen von ihnen zu übertragen, das Umgangsrecht bleibt damit trotzdem bestehen. Sorgerecht Umgangsrecht sind auch Fragen, die im Rahmen einer einvernehmlichen Scheidung ohne langwierige Gerichtsverfahren geklärt werden können. Wenn beide Eltern sich vernünftig verhalten und sich darüber einig sind wie es mit ihren Kindern weiter gehen soll, dann stellen Sorgerecht Umgangsrecht keine riesige Hürde während eines Scheidungsprozesses dar.

Dass man Sorgerecht Umgangsrecht, also beides verliert, kommt so gut wie nie vor. Dennoch kann es passieren, dass einem Elternteil neben dem Sorgerecht Umgangsrecht entzogen wird, wenn es nicht mehr in der Lage ist während der Zeit, die es mit dem Kind verbringt, ausreichend für es zu sorgen oder es sogar in Gefahr bringen könnte. In einem solchen Fall ist es möglich das Umgangsrecht einzuschränken. Das sind aber nur Ausnahmen, denn in der Regel hat jeder das Recht auf Umgang mit seinem Kind.

Autor / Information

Elizabeth Bourne


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Artikel / Pressemitteilung wurde geschrieben von: Elizabeth Bourne
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