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Zeitsoldaten - Übergangsbeihilfe und Übergangsgebührnisse


 
Zeitsoldaten mit einer Dienstzeit von mehr als 10 Monaten erhalten bei Ausscheiden aus der Bundeswehr Übergangsbeihilfe. Soldaten auf Zeit (SaZ) mit einer Dienstzeit von mehr als vier Jahren erhalten zusätzlich die sogenannten Übergangsgebührnisse.
 
Die Übergangsbeihilfe ist eine einmalige Abfindung, die der Zeitsoldat bei seinem Ausscheiden aus dem aktiven Dienst der Bundeswehr erhält. Die Auszahlungshöhe hängt von der Dauer der geleisteten Dienstzeit ab und beträgt ein Vielfaches der letzten Dienstbezüge als Soldat auf Zeit. Die Übergangsbeihilfe ist zu versteuern. Soldaten auf Zeit (SaZ), deren Dienstverhältnis vor dem 01. Januar 2006 begründet wurde, verfügen über einen steuerlichen Freibetrag von 10.800,- Euro. Die Auszahlung der Übergangsbeihilfe erfolgt in der Regel in einer Summe mit den letzten Bezügen als Zeitsoldat. Die Übergangsbeihilfe wird in Soldatenkreisen häufig auch als Ausscheidergeld, Abfindung oder Überbrückungsgeld bezeichnet.
 
Übergangsgebührnisse erhält der ehemalige Soldat monatlich, ähnlich einem Gehalt, über das Dienstzeitende hinaus. Der Bezugszeitraum liegt zwischen 7 und 36 Monaten und hängt von der Dauer der geleisteten Dienstzeit in der Bundeswehr ab. Die Höhe der Übergangsgebührnisse beträgt grundsätzlich 75% der letzten Dienstbezüge als Zeitsoldat. Aufgrund der persönlichen Wiedereingliederungssituation eines Soldaten auf Zeit (SaZ) werden die Übergangsgebührnisse erhöht, oder ggf. gemindert. Macht ein Zeitsoldat nach seinem Dienstzeitende zum Beispiel eine Fortbildung in Vollzeit, werden seine Übergangsgebührnisse für die Dauer der Weiterbildung um 15% auf insgesamt 90% seiner letzten Dienstbezüge als Soldat erhöht. Wechselt der Soldat während des Bezugszeitraumes in ein Angestelltenverhältnis und bezieht er hieraus ein Einkommen, so werden die Übergangsgebührnisse in der Regel um 15% gemindert. In diesem Fall erhält der ehemalige Zeitsoldat 60% seiner letzten Bezüge. Der Soldat muss daher Änderungen seiner Wiedereingliederungssituation umgehend der zuständigen Wehrbereichsverwaltung (WBV) und dem Berufsförderungsdienst der Bundeswehr (BFD) mitteilen.
 
Als erstes Unternehmen bietet DIENSTZEITENDE seinen Nutzern einen Online-Rechner zur Berechnung der einmaligen Abfindung und der Übergangsgebührnisse an. 
 

Autor / Information

Sind Sie interessiert an Übergangsbeihilfe, Übergangsgebührnisse oder Abfindung? Bitte besuchen Sie dazu unsere Webseite!


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Artikel / Pressemitteilung wurde geschrieben von: Adalibarth
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