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Ein Nachfolger für das Unternehmen



Eine Unternehmensnachfolge zu bestimmen ist öfters eine sehr schwierige Aufgabe. Zumeist kommt es zum Verkauf des Unternehmens, weil der bisherige Unternehmenseigner wegen dem bevostehenden Ruhestand aus dem Unternehmen gehen muss. Dann muss schon im Vorhinein über eine exakte Lösung entschieden werden, damit dieser Unternehmenskauf unkompliziert erfolgt. Am Anfang muss zusammen gerechnet werden, welchen Wert die Firma eigentlich besitzt. Hierbei ist es meistens nicht gut, einzig auf eigene Prüfer zur Unternehmensbesitzbestimmumg zu setzen, weil diese Ergebnisse häufig falsch aufgestellt werden. Man sollte hierbei, einen außwertigen Gutachter zu Rate zu ziehen, damit der mögliche Käufer bei dem Firmenverkauf nicht schlecht dabei wegkommt. Darüber hinaus muss die Firma gewinnbringend arbeiten, damit eigentlich ein Verkauf denkbar wird. Ist die Firma nicht wirtschaftlich rentabel, muss besser über eine simple Schließung entschieden werden. Ist die Firma generell rentabel, indess nicht stark, können ergänzende Einlagen notwendig sein, um die Firma geschäftstüchtiger gestalten zu können. Bei einem Verkauf eines Unternehmens muss daneben genau überlegt werden, was für Voraussetzungen der neue Inhaber mitbringen soll. Der alte Unternehmensinhaber sollte im Vorfeld einen Anforderungsplan erstellen, wo er genau festlegt, was für Eigenschaften der neue Inhaber mitbringen soll. Auf diese Weise lassen sich Schwierigkeiten bereits im Vorwege ausgezeichnet ausräumen und es entstehen danach keinen Streit über die Organisation der Firma. Der alte Unternehmenseigner muss außerdem klarstellen, was für Rechtsverbindlichkeiten eine Übergabe mit sich zieht und ob es sinnvoll wäre, dem kommenden Unternehmenseigner einen Tausch der Rechtsform näher zu bringen. Sofern der Unternehmensverkauf in die Endphase kommt, wäre es in fast allen Fällen zweckmäßig, einen außwertigen Prüfungsausschuss anzustellen. Dieser Prüfungsausschuss kann überwachend in den Prozess eingreifen und offene Fragen klären, die bei den Prozessabläufen auftreten. Sehr zweckmäßig ist ein Prüfausschuss, wenn der vorherige Eigner auch nach der gesetzlichen Übereignung einen kleinen Anteil und an den Entscheidungen im Unternehmen nehmen will oder nicht gleich alle Verfügungsbefugnisse auf den neuen Eigentümer übereignet werden sollen. Der Prüfer ist generell frei wählbar, es preist sich indess an, Interessenten aus dem näheren Umfeld des Betriebes zu bestimmen. Das kann beispielsweise der externe Steuerfachmann, ein Mitarbeiter einer Privatbank oder aber auch ein staatlich zertifizierter Berater eines Unternehmens sein. Letzterer ist indess vor allem eine finanztechnische Entscheidung, günstig sind diese Berater meistens allerdings nicht.

Autor / Information

Ralph Schuenemann Ralph.Schuenemann@googlemail.com


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Artikel / Pressemitteilung wurde geschrieben von: Raschel
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