Willkommensgeschenke für Neukunden bei Abschluß einer Versicherung am Beispiel von Zahntarifen
Zur Zeit tobt hinter den Kulissen bei den Vermittlern von Zahntarifen ein harter Kampf um jeden Kunden.
Vor einiger Zeit konnte man im Internet noch viele Angebote finden, bei denen der eine oder andere Vermittler ein Willkommensgeschenk in Form einer elektrischen Zahnbürste an seine Kunden verteilte, wenn über ihn abgeschlossen wurde. Laut den Vermittler-Richtlinie für deutsche Makler ist jedoch die Weitergabe von Teilen der Provision nicht erlaubt.
Jetzt droht eine Abmahnwelle, weil sich "alteingesessene" Vermittler, die bis jetzt keine Geschenke verteilten und - als der Markt noch klein und überschaubar war - sehr gut mit diesem speziellen Zahntarif-Geschäft verdient hatten, auf der einen Seite ihre Marktanteile schwinden sehen, jedoch auf der anderen Seite nicht bereit sind, etwas von ihren Provisionen abzugeben.
Die Agentur Marco Kraus ( http://ihre-zahnzusatzversicherung.de ) hat sich bewusst gegen die Abgabe von Geschenken an Neukunden entschieden, weil sie mit ihrer Leistung überzeugen möchte und nicht mit einmaligen Geschenken.
Doch jetzt blasen die Versicherer in das gleiche Horn und bieten über die Vermittler Zahnbürsten für Zahntarifabschlüsse an. Die Agentur Marco Kraus lässt sich jedoch nicht auf dieses Spiel ein, denn damit wäre eine unabhängige Beratung nicht mehr möglich. Ob ein bestimmter Zahntarif für einen Kunden optimal geeignet ist, darf nur von der aktuellen Situation der zu beratenden Person abhängig sein und nicht davon, dass ein Versicherer Geschenke verteilt oder überhöhte Provisionen bezahlt.
Es ist schon ohne dieses "Störfeuer" schwierig genug, die inzwischen unzähligen Zahntarife zu bewerten und die wirklich guten mit ihren Leistungen überschaubar und transparent darzustellen. Erschwert wird das Ganze auch noch dadurch, dass einige Vermittler mit bestimmten Versicherern sich Leistungen zusichern lassen, die so gar nicht im Produktinformationsblatt des entsprechenden Zahntarifs stehen. Die Zusicherung solcher Leistungen können natürlich vom Versicherer jederzeit Wiederrufen werden und am Ende ist der Versicherte der Gelackmeierte. Auch hier fährt die Agentur Marco Kraus eine eindeutige Linie. Wir sichern in unseren Beratungsgesprächen nur solche Leistungen zu, die auch in der Tarifbeschreibung der entsprechenden Zahnversicherung drinstehen.
Autor / Information
IhreZahnzusatzversicherung.de ist ein Service der Agentur Marco Kraus. Seit der letzten Gesundheitsreform wurden und werden in immer kürzeren Abständen neue Zahnzusatzversicherungen mit den vielfältigsten Versprechungen und Leistungen kreiert und auf den Markt gebracht. Die Bedingungen der einzelnen Zahnversicherungen sind extrem unterschiedlich und für den Nichtfachmann beinahe unmöglich zu unterscheiden. Dem Verbraucher die Unterschiede der Zahnversicherungen zu verdeutlichen und ihm so eine bewusste Entscheidung zu ermöglichen ist seit vielen Jahren das Ziel der Agentur Kraus. Jetzt gibt es diese Dienstleistung auch im Internet: http://www.ihre-zahnzusatzversicherung.de
Artikel / Pressemitteilung wurde geschrieben von: drkraus
Artikel wurden bisher 677 gelesen | Dieser Artikel hat eine Wortanzahl von: 319
Artikelbewertung: Keine Bewertung vorhanden
Du musst eingeloggt sein, um kommentieren zu dürfen!
Kommentare
Kein Kommentar geposted.
Kommentar hinzufügen
Um ein Kommentar zum Artikel abzugeben bitte einloggen --> Login.Verlinken Sie diesen Artikel auf Ihrer Webseite:



