Umschuldung
Die Umschuldung wird in der Regel deshalb vorgenommen, weil die vielen einzelnen Kredite auch jedes extra Spesen und Bearbeitungsgebühren kosten. Der Gedanke liegt also nah, dass ein OnlineKredit womöglich günstiger kommen könnte. Wer sich aber darauf verlässt, dass die Umschuldung immer günstiger ist, der kann manchmal ganz schön zur Kasse gebeten werden.
Dies ist meist immer der Fall wenn Kreditvermittler bei einem bevorstehenden Kredit ihre „Hilfe“ anbieten, denn dann ist man mit einem Schlag 5% vom Kreditbetrag Vermittlungsprovision los. Ob dies die Bankgebühren einspart sei dahingestellt.
Aber auch dann wenn man, schon vor Kreditvermittlern gewarnt, alleine die Umschuldung in die Hand nehmen möchte, lauern immer noch ein paar Gefahren von denen man besser auf der Hut sein sollte.
Dass eine Umschuldung mit einer vorzeitigen Kredittilgung bei einer Bank und einem neuen Kreditvertrag bei einer anderen Bank einher geht sollte einem immer vor Augen sein. Einen Kreditvertrag zu kündigen ist nämlich gar nicht so einfach wie es scheint. Wen die Bank ihr Geld vorzeitig bekommt… verdient sie weniger! Deshalb lesen Sie zuerst noch mal genau den alten Kreditvertrag (vor allem das Kleingedruckte) und halten speziell Ausschau nach Begriffen wie: „Pönale“ oder „Kündigungsfrist bei vorzeitiger Rückzahlung“.
Diese Begriffe können unter Umständen Ihr ganzes Umschuldungsvorhaben unrentable machen.
Pönale = Vertragsstrafe, die dann zur Geltung kommt wenn Sie ein Langzeitkredit vorzeitig abzahlen wollen und die Bank dadurch nicht zu den errechneten Gewinn erreicht. Dies kostet Sie in der Regel 1-5 Prozent, gerechnet vom dem verbleibenden Betrag.
Kündigungsfristen können maximal für 6 Monaten vereinbart werden und dennoch kann dies Probleme bereiten vor allem wenn es sich um Grundbucheinträge von Immobilien handelt.
Eines sollte man niemals versäumen: einen Kreditkosten-Voranschlag zu verlangen. Solch ein Vertragsentwurf mit allen wichtigen Eckdaten wird Ihnen einen guten Überblick bieten und auch hervorragend zu Vergleichszwecken dienen, außerdem steht er Ihnen laut Bankengesetz zu.
Autor / Information
Lidia Panholzer
Artikel / Pressemitteilung wurde geschrieben von: Lidia
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