Rürup Rente - staatlich geförderte Altersvorsorge
Seit vielen Jahren ist es der Bundesregierung bewusst, dass die Altersvorsorge der deutschen Bevölkerung alleine durch die gesetzliche Rentenversicherung nicht mehr getragen werden kann. Durch die gestiegene Lebenserwartung auf der eine Seite und die geringeren Kindergeburten auf der anderen Seite, hat sich die demografische Bevölkerungszusammensetzung seit Kriegsende dramatische verändert. Durch diese Veränderung ist das einstmals sehr gute Umlageverfahren der deutschen Rentenversicherung nicht mehr in der Lage eine ausreichende Rentenversorgung darzustellen.
Deshalb musste die Bundesregierung handeln und hat neben der Riester Rente im Jahre 2005 die Rürup Rente als zweite staatlich geförderte Altersvorsorge am Markt etabliert. Im Gegensatz zur Riester Rente sieht die Rürup Rente jedoch nur eine steuerliche Förderung vor. Zulagen gibt es bei der Rürup Rente nicht.
Im Rahmen des Alterseinkünftegesetzes wurde beschlossen, dass die Beiträge die zu einer Rürup Rente geleistet werden, beginnende mit dem Jahr 2005 schrittweise bis zu 100% steuerlich abgesetzt werden können. Im Jahre 2005 waren es 60%, im Jahr 2009 liegt diese Wert schon bei 68% und steigt jedes Jahr um weitere 2% an, so dass im Jahre 2025 100% der Beiträge in der Steuererklärung geltend gemacht werden können.
Durch die steuerliche Komponente lohnt sich die Rürup Rente in erste Linie natürlich für alle Sparer, die ein sehr hohes Einkommen haben und damit auch sehr viel Steuern bezahlen müssen. Dieser Personenkreis liegt häufig bei den steuerlichen Höchstsätzen. Durch eine Investition in einen Rürupvertrag kann dass persönlich zu versteuernde Einkommen reduziert werden und die steuerlichen Vorteile fließen direkt auf das Konto des Sparers zurück. Dadurch verringert sich der effektive Eigenbeitrag zu einem Rürupvertrag erheblich, was langfristig zur Verbesserung der Ablaufrendite führt.
Allerdings ist der Hinterbliebenenschutz bei der Rürup Rente stärker eingeschränkt als bei der Riester Rente und bezieht sich nur auf den Ehepartner und die versorgungsberechtigten Kinder. Das heißt im Todesfall des Sparers kann eine Hinterbliebenenleistung nur an diesen Personenkreis erbracht werden. Wer sich also für den Abschluss einer Rürup Rente entscheidet, sollte sich im Vorfeld ausführlich über die Vor- und Nachteile informieren.
Weitere hilfreiche Informationen zur Rürup Rente findet man auf dem Internetportal www.ruerup-rente-infoportal.de
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Markus Köhler BK-Infoportale.de
Artikel / Pressemitteilung wurde geschrieben von: BK-Infoportale.de
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