Registrierung | Aufnahmeregeln | Web + Surflinks | Seo Marketing | Artikel schreiben | neue Artikel | Artikel Suchen |

Artikelverzeichnis
Gratis SMS
Suchmaschinenranking

Content Service | Impressum | Partnerlinks | Kontaktformular


 2 User online.

Rürup-Rente - Bedingungen und Vorteile


Die Rürup-Rente (Basisrente) ist eine auf staatlicher Förderung basierende Form der privaten Altersvorsorge, die an zahlreiche Bedingungen geknüpft ist. Die staatliche Förderung ist besonders für Selbstständige und Freiberufler interessant, denn für sie stellt die staatliche Förderung der Rürup-Rente die einzige Möglichkeit dar, Beiträge für eine private Altersvorsorge steuerlich geltend zu machen. Die Rürup-Rente ist jedoch auch für Angestellte und Beamte, die über ein hohes Einkommen verfügen und eine dementsprechend hohe Steuerlast haben, eine gute Möglichkeit Steuern zu sparen.

Die Rürup-Rente und Basisrente - Der Online-Ratgeber bietet noch weitere Vorteile. Zum einen ist sie in der Ansparphase unantastbar, das heißt, dass die Rürup-Rente bei dem Bezug von Hartz IV nicht als Vermögen angerechnet wird. Zum anderen sind Sonderzahlungen zu jedem Zeitpunkt möglich, sodass neben der Förderung auch der Sonderausgabenabzug bei der Steuer optimal ausgenutzt werden kann.

Doch neben den Vorteilen der Rürup-Rente, sind auch zahlreiche Bedingungen zu berücksichtigen. Eine der wichtigsten Bedingungen ist, dass der früheste Rentenbeginn bisher das 60. Lebensjahr ist. Ab 01.01.2012 haben sich die Bedingungen geändert und der früheste Rentenbeginn ist das 62. Lebensjahr. Weitere Bedingungen sind, dass die Rürup-Rente nicht vererbt, beliehen und übertragen werden darf. Außerdem darf sie weder veräußert noch kapitalisiert werden.

Die staatliche So funktioniert die Rürup-Förderung findet in Form von Steuerbegünstigungen statt. Das bedeutet, dass die Beiträge als Altersvorsorgeaufwendungen von der Steuer abgesetzt werden können und zwar bis zu einer Höchstgrenze von 20.000 Euro bei Alleinstehenden und bis zu 40.000 Euro bei gemeinsam veranlagten Ehepartnern. Das Absetzen von der Steuer erfolgt gestaffelt in 2-Prozent-Schritten, das heißt, dass in 2011 72 Prozent der Altersvorsorgeaufwendungen von der Steuer abgesetzt werden können, in 2012 74 Prozent bis ins Jahr 2025, in dem 100 Prozent der Beiträge der Rürup-Rente abgesetzt werden können. Dafür ist die Rentenleistung im Gegenzug ebenso wie die Riester-Rente und die gesetzliche Rente steuerpflichtig. Hierbei ist jedoch zu berücksichtigen, dass der Steuersatz im Rentenalter meist wesentlich geringer ausfällt als der Steuersatz im Berufsleben.

Die Rürup-Rente hat trotz der zahlreichen Bedingungen großes Potential, denn letztendlich zielen alle Bedingungen darauf ab dem Sparer eine lebenslange Rente zu garantieren.

Autor / Information

Klara Feldmann signup@qmedia.de


   PDF-View   |      Druckansicht |
Artikel / Pressemitteilung wurde geschrieben von: Klara
Artikel wurden bisher 275 gelesen | Dieser Artikel hat eine Wortanzahl von: 342



Artikelbewertung: Keine Bewertung vorhanden
Du musst eingeloggt sein, um kommentieren zu dürfen!

Kommentare

Kein Kommentar geposted.

Kommentar hinzufügen

Um ein Kommentar zum Artikel abzugeben bitte einloggen --> Login.
Verlinken Sie diesen Artikel auf Ihrer Webseite:





Bitte keinen Content aus dieser Seite kopieren - Protected  by Copyscape.


SEO Tool XOVI