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Private Krankenversicherung - Beitragskalkulation


Mit der Einführung des Gesundheitsfonds der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung zum 01. Januar 2009 ist für viele gesetzliche Versicherte der Beitrag deutlich angestiegen. Denn viele Betriebkrankenkassen hatten teilweise noch einen Beitragssatz der deutlich unter 13% lag. Durch den Gesundheitsfonds wurde für alle Krankenkassen ein einheitlicher Beitragssatz in Höhe von 15,5% eingeführt.
Doch nicht nur viele Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung müssen seit 2009 wesentlich tiefer in die Tasche greifen. Auch die private Krankenversicherung musste Ihre Beiträge anpassen. So haben auch hier viele Versicherungsnehmer im November unangenehme Post mit der Ankündigung der nächsten Beitragserhöhung zum 01. Januar 2009 erhalten.
Allerdings gibt es in der privaten Krankenversicherung keinen allgemein gültigen Beitragssatz, wie im gesetzlichen System. Vielmehr wird er Beitrag im privaten Krankenversicherungssystem individuell für jede einzelne Person kalkuliert. So wird neben dem Eintrittsalter, das Geschlecht, der Gesundheitszustand und auch die versicherten Leistungen bei der Tarifkalkulation berücksichtigt. Hier unterscheiden sich die beiden Krankenversicherungssysteme doch erheblich, da der Beitrag im gesetzlichen System nur in Abhängigkeit des Bruttoeinkommens berechnet wird.
Durch die individuelle Beitragskalkulation der privaten Krankenversicherung kommt es sehr häufig bei jungen Versicherungsnehmern zu einem enormen Beitragsvorteil gegenüber der gesetzlichen Krankenkasse. Allerdings gibt es in der PKV keine kostenlose Familienversicherung. Das heißt, dass bei der Geburt eines Kindes, ein eigener Beitrag bezahlt werden muss. Sollte die Ehefrau nach der Elternzeit weiterhin zu Hause bleiben, so muss auch hier ein eigener Beitrag bezahlt werden. Allerdings fallen diese höheren Kosten nur temporär an.
Da die private Krankenversicherung immer dafür sorgen muss, dass alle Leistungen der Versicherungsgemeinschaft aus den Beitragseinnahmen finanziert werden können, muss in regelmäßigen Abständen überprüft werden, ob die Versicherungsprämie noch ausreichen ist. Ist dies nicht mehr der Fall, muss eine Beitragsanpassung vorgenommen werden. Denn im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung, darf eine private Krankenversicherung, die bei Vertragsbeginn versprochenen Leistungen nicht einseitig reduzieren.
Und da in den letzten Jahren im deutschen Gesundheitswesen ein enormer Kostendruck bestand und auch zukünftig weiter bestehen wird, wird es auch hier dauerhaft zu weiteren Beitragserhöhungen kommen.
Weitere hilfreiche Informationen zur gesetzlichen und privaten Krankenversicherung findet man auf dem Internetportal www.private-krankenversicherung-infoportal.de

Autor / Information

Markus Köhler BK-Infoportale.de


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Artikel / Pressemitteilung wurde geschrieben von: BK-Infoportale.de
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