Hubwagen und Hubtische in explosionsgeschützter Ausführung


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Hubwagen, Hubtische oder Hochhubwagen und Stapler gibt es zum einen in einer Standard Ausführung, die in der Regel bei allen anfallenden Arbeiten Verwendung findet, sowie als Explosionsgeschützte Ausführung, deren offizielles Kürzel „ex“ an nachfolgender Stelle verwendet wird und die speziell in gefährdeten Bereichen eingesetzt werden. Neben dem größten Sicherheitsaspekt, nämlich dem Schutz des Benutzers, gilt im Flurförderzeugbereich auch der Sicherheitsgedanke für die Maschine selbst. Hierbei geht es um diverse Richtlinien die die Sicherheit von Mensch und Maschine am jeweiligen Einsatzort umfassen. Hierzu wurde eine Richtlinie verfasst, die unter 94/9/EG eingesehen werden kann. Soll mit Geräten oder Maschinen gearbeitet werden, welche in einer gefährdeten Umgebung eingesetzt werden, so wird jede Maschine als potentielle Gefahr gesehen – egal ob diese elektrisch oder nicht elektrisch betrieben wird. Einer der wichtigsten Gründe hierbei auf ex-konforme Hubwagen oder Hochhubwagen zurück zu greifen ist mit Sicherheit der haftungsrechtliche Aspekt. Personen und / oder Sachschäden sind versicherungsrechtlich gesehen nur dann gedeckt, wenn das entsprechende Förderzeug auch der ex Richtlinie entsprochen hat. Um die nötige Kennzeichnung an einem Hubwagen führen zu können, ist oftmals die Zulassung beziehungsweise die Prüfung durch eine unabhängige Einrichtung – zum Beispiel die Physikalisch Technische Bundesanstalt – nötig. Hierbei wird unter der Einzelprüfung (zum Beispiel die hydraulische Pumpe eines Hubwagens und Ihr mögliches Gefahrenpotential) sowie der Prüfung des Gesamtsystems (bestehend aus allen verbauten Komponenten und deren Auswirkung und deren Beeinflussung auf andere Komponenten). Inwiefern schon Explosionen durch Standard Hubwagen verursacht wurden ist dem Autor dieser Zeilen nicht bekannt. Ebenso wenig ist bekannt, ob ein Ex-zertifizierter Hubwagen dem Nutzer im Falle einer Explosion hilfreicher ist, als eine normale Ausführung. Auf jeden Fall sichert diese Verordnung einigen Nischenbetrieben den Broterwerb. Mit Sicherheit ist nur zu sagen, dass ein flaues Gefühl bleibt, wenn eine Person in einer derart gefährlichen Umgebung arbeiten muss, auch wenn das benutzte Transportgerät mit hoher Wahrscheinlichkeit als Grund für eine mögliche Explosion ausgeschlossen werden kann.

Autor / Information

Sven Meyer

Werkzeug und Maschinenhandel

info[at]holz-metall.info 


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Artikel / Pressemitteilung wurde geschrieben von: Meyer Werkzeuge
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